Die Überwachung erfolgt durch die Kontrolle der Betriebe und die Entnahme und Untersuchung von Proben. Seite von . Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob alle rechtlichen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln eingehalten werden. I S. 476) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über I S. 476) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft (BGBl. Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung ... Daten der Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Untere Lebensmittelüberwachungsbehörde Stand: Ansprechpartner Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (§ 40 Absatz 1a Ziffer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs) Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung 9 25.10.2019 Götz Getreidemühle Nonnenbergweg 1, 78126 Königsfeld Tabelle "Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung" (433,9 KB) FAQ (PDF des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (43,8 KB) FAQ an die Stadt Heidelberg (96,2 KB) Pressemitteilung der Stadt Heidelberg vom 16. Fleisch wird besonders streng kontrolliert und von amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleuren (amtlichen Fachassistenten) lückenlos überwacht. Hygieneverstöße - Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung Nach § 40 Abs. 11/14/2019. Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die behördliche Lebensmittelüberwachung in Deutschland basiert auf dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und hat als Ziel, den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren sowie Irreführung und Täuschung zu schützen hinsichtlich des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Futtermitteln. Juli 2012 Kontrolle der Eigenkontrolle. Nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft (BGBl.