Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt um Rat. Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung . Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung Angaben des/der nicht anwesenden: Mann Frau Familienname, ggf. Geburtsname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Straße, Hausnummer Vornamen Geburtsort Religion; einverstanden: ja nein Postleitzahl, Wohnort Ich ermächtige hiermit Familienname, ggf. Die Daten werden zur Prüfung der Ehefähigkeit, sowie zur Eintragung in das Eheregister, Ausstellung von Urkunden und Mitteilungen an andere Behörden benötigt. Anmeldung Die Anmeldung der Eheschließung sollte persönlich erfolgen und kann nur bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Geburtsname Straße, Hausnummer Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Namensführung in der Ehe . Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. (Mustervorlage Vollmacht zur Eheschließung) Mit der Vorlage für die Vollmacht zur Eheschließung haben Sie es ganz einfach, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Bitte zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.docx . Achten Sie aber darauf, die Mustervorlage vor der Verwendung anzupassen. Nur dann kann diese auch genutzt werden. Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. … Ansonsten kann der andere Partner bevollmächtigt werden ( Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (PDF, 189 KB)). Sie werden aufgrund des … Die Zeremonie selbst kann dann in jedem Standesamt erfolgen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist. Nach der Anmeldung kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten geschlossen werden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sie melden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Unvollständige Angabführen zuRückfragen, en die die Anmeldung der Eheschließung verzögern können. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung . Die für die Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Urkunden und anderen Unterlagen sind in jedem Falle vorzulegen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen (Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung). Sie wird von einem Standesbeamten entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung kann dann an jedem Ort der Bundesrepublik stattfinden.