Das bedeutet, dass der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist und das Finanzamt den Bescheid ohne Begründung ändern kann. Wird der Vorbehalt der Nachprüfung nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt dieser mit Ablauf der allgemeinen Festsetzungsfrist; teilweise können auch Ablaufhemmungen zum Tragen kommen. Ergehen Steuerbescheide ohne diesen Vorbehalt, ist dies ein starkes Indiz dafür, dass insoweit keine … Eventuelle rechtliche Würdigungen der im Prüfungsbericht dargestellten Tatsachen sind nur unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung durch das … Steht dort „der Steuerbescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO“, ist das ein Hinweis, dass Sie in der „engeren Auswahl“ stehen. Die Verlängerung der Festsetzungsfrist für hinterzogene oder leichtfertig verkürzte Steuern verlängert allerdings nicht die Wirksamkeit des Vorbehalts. Es kann also auch sein, dass der Steuerpflichtige einen Steuerbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung bekommt. Liegen aber besondere Umstände vor, so bewegt. Anfang 2014 wurde der Vorbehalt der Nachprüfung in den Bescheiden aufgehoben, ohne dass zwischenzeitlich Der Betriebsprüfung unterliegen in der Praxis insbesondere Zeiträume, für die Steuerbescheide unter dem so genannten Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. sich der Entscheid der Aufsichtsbehörde im Rahmen ihres Ermessens und unterliegt insoweit nicht der Nachprüfung durch das Der Vorbehalt der Nachprüfung wird von der Finanzbehörde allgemein oder behördlich angeordnet. 1 rechtfertigen kann. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant wurde für die Jahre 2010 und 2011 sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Umsatzsteuer geschätzt, da keine Steuererklärungen abgegeben wurden. 128 VZG, dass Dring lichkeit der Verwertung nicht ohne weiteres eine Ausnahme vom Verbot des Abs. Prüfungsanordnung kündigt an. Wertungen der Tatsachen hinsichtlich ahndungsrechtlicher Maßnahmen durch den Prüfer sind im Prüfungsbericht zu unterlassen. Das Finanzamt kann Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. stellu,ng der beiden Absätze des Art.