Die Voraussetzung für die Gewährung ergänzender Lernförderung sind nicht gegeben, weil folgende Ausschlusskriterien zutreffen und ggf. 5 SGB XII; § 6b Abs. 5 SGB II) von der Antragstellerin/ vom Antragsteller auszufüllen 5 SGB II; § 34 Abs. Evtl. keine Anzeichen für eine nachhaltige Verhaltensänderung bestehen: Unentschuldigte Fehlzeiten 13.00 bis 16.00 Uhr statt. kann auch das Sekretariat uns die Unterlagen zufaxen. Die ergänzende Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wird durch einen Kooperations-Partner an unserer Schule durchgeführt. Lassen Sie den Lernförderantrag dann auch vom Lehrer ausfüllen und von der Schulleitung unterschreiben und faxen/schicken Sie ihn uns zusammen mit dem Zusatzblatt zu. Intellego Anhang zum Zusatzbogen Lernförderung (mit berlinpass).pdf (gültig ab 1.8.19) Bitte füllen Sie den Lernförderantrag und das Zusatzblatt aus. Zusatzbogen für die ergänzende Lernförderung (§ 28 Abs. Der ergänzende Lernförderbedarf besteht in der Jahrgangsstufe ___ im Fach / in den Fächern / im Bereich . bbbb bbb bb ,fk ehdqwudjh glh .rvwhq ehuqdkph i u glh ]xvlw]olfkh dx huvfkxolvfkh /huqi|ughuxqj gxufk 3ulydwshuvrq 3urmhnw dq ghu 6fkxoh v x Die Lernförderkurse finden am Nachmittag nach dem Unterricht in der Zeit von ca. Es handelt sich in der Regel um 90-minütige Einheiten in kleinen Lerngruppen (4-6 Kinder). Die Förderung der individuellen Sprachkompetenz als entscheidende Grundlage für das Erreichen der Lernziele in den einzelnen Jahrgangsstufen Der ergänzende Lernförderbedarf besteht in der Jahrgangsstufe ___ im Fach / in den Fächern / im Bereich Die Voraussetzung für die Gewährung ergänzender Lernförderung sind nicht gegeben, weil Die Förderung der individuellen Sprachkompetenz als entscheidende Grundlage für das Erreichen der Lernziele in den einzelnen Jahrgangsstufen Der ergänzende Lernförderbedarf besteht in der Jahrgangsstufe ___im Fach / in den Fächern / im Bereich Gegen die Verwendung der Kontaktdaten können Sie jederzeit beim Leistungserbringer in formloser schriftlicher Form widersprechen. 2 BKGG i. V. m § 28 Abs. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Zusatzbogen für die ergänzende Lernförderung Verfügung gestellt. gültig ab: 01.08.2017 (Stand Januar 2018) Schul 401 BuT-LF Seite 1 von 1 .