Was genau eine Apostille ist, wissen wohl nicht viele Menschen auf Anhieb zu erklären. Das Landgericht Stuttgart ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Stuttgart sowie für Übersetzungen eines Übersetzers der beim Landgericht Stuttgart beeidigt ist. Diese ist bei der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Hannover zu erwerben. Im Hinblick auf Übersetzungen bestätigt eine Apostille, dass der Übersetzer dem Landgericht bekannt ist, er die erforderlichen Kenntnisse der Rechtsprache seines Landes besitzt und zur Übersetzung von Rechtstexten für das Gericht autorisiert ist. FAQ. Die Apostille für notarielle Urkunden oder Bescheinigungen und Übersetzungen bekommen Sie beim Landgericht Berlin -Dienststelle Littenstraße-. 1310 des Geb.Verz. Anträge auf Apostillen / Überbeglaubigungen können seit dem 01.02.2017 ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Die Apostille ist ebenfalls eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, die jedoch – anders als bei der Legalisation – von einer Behörde des Staates erteilt wird, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist. Wir sind ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare unseres Landgerichtsbezirks (Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen).. Übersetzungen: Apostillen/Überbeglaubigungen können nur für Übersetzer erteilt werden, die beim Landgericht Rottweil zugelassen sind. Dabei sind generell die Original-Dokumente beizufügen. I n Landkreisen erstellt die jeweilige Kreisverwaltung die Vorbeglaubigung. Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Die Apostille ist aber nur für bestimmte Länder möglich. Wenn Sie eine Urkunde einer Berliner Behörde im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen, zum Beispiel, wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten oder ein Kind adoptieren wollen. Das Landgericht ist dazu nicht befugt. Der leichteren Verständlichkeit wegen wurde bei der Darstellung der… Sie kann bei internationalen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen erforderlich sein. Kosten: Je Urkunde entsteht eine Festgebühr in Höhe von 25,00 € (Nr. Bitte beachten Sie: Sofern es sich um eine Gerichtsurkunde handelt, ist es eventuell erforderlich, sich diese Urkunde zunächst von dem Gericht, das die Urkunde ausgestellt hat, in bestimmter Form beglaubigen zu lassen. Wir beantworten Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Apostille und Legalisation. Welche das sind, erfahren Sie zum Beispiel auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes, siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“ oder beim Gericht. Damit Sie die richtige Antwort parat haben, wenn Sie danach gefragt werden, erläutern wir Ihnen hier den Begriff. Ein Formular für einen Antrag finden Sie hier. Die Bearbeitungszeit bei Anträgen auf Erteilung einer Apostille oder Legalisation (Überbeglaubigung) beträgt in der Regel 1 - 3 Tage nach Eingang des Antrages. Eine Ausnahme gilt für die Urkunden, welche im Geschäftsbereich des Amtsgerichts Braunschweig ausgestellt wurden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Apostille oder die Legalisation für Ihr Dokument angewandt wird, können Sie sich hierüber auf unerer Länderliste informieren. Beim Postversand muss unbedingt das Land angegeben werden, für welches die Urkunde benötigt wird. Für die Fertigstellung der Urkunden muss eine Bearbeitungszeit von 2-3 Werktagen in Kauf genommen werden. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt. Die Apostille hat das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.10.1961 zur Grundlage und ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung. Für die Erteilung einer Apostille oder Legalisation entsteht eine Festgebühr von 25,00 € je Urkunde/Dokument. Diese werden ausschließlich beim Amtsgericht Braunschweig beglaubigt bzw. 2 - 5 Werktage. Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Welche Dokumente können beglaubigt werden? I n der Regel wird für die Ausstellung einer Apostille eine Vorbeglaubigung durch die örtlich zuständige Kommune benötigt.