Adoptionen, Namensänderungen oder Berichtigungen). Bestellen Sie bequem Personenstandsurkunden über unser Onlineformular. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Ab dem 01.01.2009 wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt - inklusive Hinweisteil (d. h. mit allen nachträglichen Änderungen des Geburtseintrages wie z.B. Es handelt sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot eines gewerblichen Anbieters. Sie erhalten diese im Standesamt der Geburt.